Antrag zur Förderung - Der Zulagenantrag

Es gibt zwei Arten von Zulageanträgen: Der eine, der vorwiegend in der Vergangenheit verschickt wurde, musste jährlich ausgefüllt werden, der andere, der seit nicht allzu langer Zeit verwendet wird, nennt sich Dauerzulagenantrag und muss nur noch ausgefüllt und an den Anbieter übersendet werden, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben haben, die Auswirkungen auf den Erhalt der Zulagen haben können.
Solche wesentlichen Änderungen können zum Beispiel Änderungen beim Familienstand sein. Wurde etwa ein Baby geboren, kann für dieses eine Kinderzulage beantragt werden. Haben sich hingegen die Ehepartner, die beide einen Riester-Vertrag besitzen, scheiden lassen, kann es sein, dass einem Partner, der zuvor nur mittelbar förderungsberechtigt war, die Zulagen nicht mehr gewährt werden. Auch Veränderungen hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht können zu einer Einstellung der staatlichen Förderungen führen.

Der Zulagenantrag muss an den Anbieter zurückgeschickt werden. Dieser übernimmt die Aufgabe, den Antrag an die zuständige Zulagenstelle für Altersvermögen weiterzuleiten, wo er bearbeitet und geprüft wird. Wird der Antrag positiv beschieden, fließen die staatlichen Zulagen auf das Konto bei dem jeweiligen Anbieter.
Dieser wiederum hält den Kunden jährlich über das Guthaben auf dessen Riester-Konto auf dem Laufenden und leitet zudem eine von der Zulagenstelle ausgestellte Sparbescheinigung weiter, die der Kunde bei seiner Steuererklärung angeben muss, um ggf. Steuervergünstigungen nutzen zu können.