Kosten & Informationspflicht der Anbieter
Für das Riester-Sparen werden nur Produkte von Anbietern zertifiziert, die ihren Kunden garantieren, dass sie diese vor Abschluss eines Riester-Vertrages umfassend über die Anlagemöglichkeiten, die Struktur der gewählten Geldanlage und die Risikopotenziale, die diese mit sich bringen können, informieren. Hierzu gehören auch Information zu der erwarteten Rendite, welche die Geldanlage erwirtschaften soll.
Nach Abschluss eines Riester-Vertrages müssen die Anbieter ihre Kunden zudem über die Abschluss-, Vertriebs-, und Verwaltungskosten jährlich unterrichten. Jährlich geht den Kunden auch ein Kontoauszug zu, der das bisher angesparte Kapital in dem Riester-Vertrag ausweist.
Die Verbraucher haben auch ein Recht, über die Kosten, die bei Abschluss, bei Fortbestand, bei Wechsel und Vertragsumstellung eines Riester-Vertrages entstehen, vorab aufgeklärt zu werden. Die Form, wie dieses geschieht, ist allerdings gesetzlich nicht näher bestimmt, sodass sich beim Vergleich mehrerer Angebote von unterschiedlichen Anbieter nur schwer tatsächlich Rückschlüsse darüber ziehen lassen, welches Angebot das günstigste und aussichtsreichste ist.
Damit Angebote allerdings überhaupt als Riester-Produkte von der Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht zertifiziert werden können, müssen die Abschluss- und Vertriebskosten für den Riester-Vertrag auf mindestens fünf Jahre verteilt werden. Dies bedeutet, dass kein Riester-Sparer befürchten muss, zunächst ein bis zwei Jahre nur die Kosten für den Vertrag abzustottern und erst dann mit dem tatsächlichen Sparen für sein Alter beginnen kann.
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