Steuerliche Behandlung
In der Ansparphase ergeben sich gerade für besserverdienende Personen nicht unerhebliche Steuervorteile, da die Ausgaben für die Altersvorsorge nach Riester im Rahmen des Sonderausgabenabzuges steuermindernd geltend gemacht werden können. Dennoch muss man auch daran denken, dass bei der Auszahlung der Riester-Rente im Alter eine so genannte nachgelagerte Besteuerung durchgeführt wird. Dieses bedeutet, dass die Zusatzrente, die aus einem Riester-Vertrag entstanden ist, zum Zeitpunkt der Auszahlung in voller Höhe versteuert werden muss. Dieses hört sich zunächst einmal nachteilig an, ist es für den Sparer aber nicht, wenn man bedenkt, dass eine sofortige Versteuerung dem Bürger in der Regel viel teurer zu stehen kommt als eine Versteuerung im Alter. Der Grund hierfür liegt darin, dass sich die Besteuerung nach der Höhe des Jahreseinkommens richtet. Im Alter ist dieses Einkommen pro Jahr zumeist bedeutend geringer als zu Zeiten der Erwerbstätigkeit, sodass insgesamt mit einem geringeren Steueraufkommen zu rechnen ist.
Da dem Staat die Möglichkeit fehlt, die Rente zu versteuern, wenn der Rentner seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat, muss der Rentner in diesem Fall auch die erhaltene Förderung zurück-erstatten. Die Rückzahlung kann, wenn man einen entsprechenden Antrag stellt, allerdings gestundet erfolgen. Die Regelungen in Bezug auf den Wohnsitz im Alter sind immer wieder in der Diskussion und erweisen sich gerade vor der freien Wohnortwahl in der EU als problematisch, sodass unter Umständen noch mit Änderungen dieser Regelungen zu rechnen ist.
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