Riester-Rente mit 85 Jahren
Ab dem 85. Geburtstag und somit ab Beginn des 86. Lebensjahres ändert sich etwas für den Rentner, der eine Zusatzrente durch einen Riester-Vertrag, den er in seiner Erwerbszeit abgeschlossen hat, bezieht. Egal in welcher Anlageform die Riester-Rente angespart wurde, muss nun eine private Rentenversicherung einsetzen, damit die Riester-Rente auch tatsächlich ein Leben lang bezahlt werden kann. Die Maßnahmen hierfür sind schon bei Eintritt in das Rentenalter, also individuell zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt, allerdings frühestens mit 60 Jahren, einzuleiten. Der Versicherte bzw. Sparer muss hierfür allerdings nicht selbst sorgen; vielmehr ist der Anbieter verpflichtet, für seinen Kunden eine solche Versicherung abzuschließen.
Der Wechsel von der einen zur anderen Form der Riester Rente erscheint auf dem ersten Blick nicht weiter tragisch, da man zunächst davon ausgeht, dass die Leistungen, die bezogen werden, gleich bleibend sind. Der Wechsel kann sich allerdings dann als tatsächlicher Bruch erweisen, da bisher noch nicht abschließend geregelt ist, in welcher Höhe die Rentenzahlungen ab dem 85. Geburtstag geleistet werden müssen. Der Wechsel könnte somit unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Rentenminderung führen. Hier wird erkennbar, dass die Riester-Rente noch ein junges Produkt ist, welches in dieser Phase noch Klärungsbedarf aufweist. Hier ist es wichtig, sich über rechtliche Entwicklungen zu informieren und seinen jeweiligen Anbieter nach diesem potenziellen Problem zu befragen.
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