Invaliditätsschutz

Die Riester-Rente kann auch mit einem Invaliditätsschutz ausgestattet werden. Unter Invalidität versteht man eine andauernde geistige oder körperliche Einschränkung, die dazu führt, dass man seinen gelernten Beruf oder aber auch gar keine Arbeit mehr ausüben kann.
Mit einem in den Riester-Vertrag eingearbeiteten Invaliditätsschutz kann man dementsprechend das finanzielle Risiko absichern, welches sich ergibt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann. In diesem Falle setzen Zahlungen aus dem Riester-Guthaben nicht mehr erst in Abhängigkeit vom Erreichen des 60. Lebensjahres ein, sondern in Abhängigkeit vom Eintreten der Invalidität.

Allerdings dürfen für diesen Invaliditätsschutz nur 15 Prozent der Beiträge verwendet werden, was wiederum beim Eintritt in die tatsächliche Altersrentenphase die Zusatzrente mindert, wenn der Invaliditätsfall tatsächlich eintritt. Sehr wahrscheinlich fallen dann sowohl die Zahlungen im Invaliditätsfall als auch die spätere Riester-Rente nicht sehr üppig aus.
Jeder Sparer oder Versicherte muss sich selbst überlegen und in seinem individuellen Fall berechnen, ob er ggf. im Alter eine solche Minderung der Zusatzrente hinnehmen kann oder ob für ihn nicht eventuell der zusätzliche Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Dread Disease Versicherung, die ihm unter Umständen auch schon im Invaliditätsfall besser versorgen können, geeigneter ist. Denn eins ist sicher: Vor dem finanziellen Risiko, welches die Invalidität bedeuten kann, sollte sich jeder Erwerbstätige schützen.