Staatliche Förderung der Riester-Rente
Obwohl der Gesetzgeber bei der Erstellung des Riester-Modells möglichst breite Schichten der Bevölkerung erreichen wollte, kann nicht jeder einen Riester-Vertrag abschließen. Hier ist zu unterscheiden zwischen einem förderungsberechtigten und einem nicht-förderungsberechtigten Personenkreis. Wer zu welchem dieser beiden Personenkreise gehört, erfahren Sie in den entsprechenden Menüpunkten auf dieser Seite.
Grundsätzlich erhalten die Personen, die förderungsberechtigt sind, ihre Förderung in zwei Formen. Dieses ist zum einen die Zulagenform und zum anderen eine Steuervergünstigung im Rahmen eines Sonderausgabenabzuges. Zulagen werden für den Sparer selbst und pro Kind geleistet, das kindergeldberechtigt ist. Auswirkungen auf die Höhe der Zulagen haben sowohl der geleistete Eigenbetrag als auch der Familienstand. So können zum Beispiel Eheleute von einer indirekten Förderung profitieren, wenn sie nicht selbst, sondern nur ihr Ehepartner förderungsberechtigt sind. Auch zu diesem Aspekt haben wir eigens einen Menüpunkt errichtet, der Ihnen helfen soll, Fragen, die in diesem Rahmen auftauchen, zu beantworten.
Trotz der stattlichen Zulagen von Seiten des Staates kann die Riester-Rente nicht alleine dafür sorgen, dass man eine Vollrente im Alter beziehen kann. Sie bleibt eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Am besten gestellt ist der zukünftige Rentner allerdings, wenn er zusätzlich noch über eine betriebliche Altersvorsorge verfügt. Doch was unterscheidet eine betriebliche Rente von der Riester-Rente? Wer sich diese Frage stellt, findet in den von uns zusammengestellten Informationen im Menüpunkt „Die Unterschiede zwischen der Riester-Rente und Betriebsrente“ entsprechende Auskünfte.
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