Die Kinderzulage bei der Riester-Altersvorsorge
Für jedes Kind, das auch einen Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld hat, erhalten die Eltern eine Kinderzulage. Diese beträgt im Jahr 2008 185 Euro pro Kind und liegt damit sogar höher als die Grundzulage für den Sparer selbst, die 154 Euro jährlich beträgt. Für Kinder, die am oder nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden bzw. werden, ist der Kinder-zuschlag auf 300 Euro erhöht worden. Diese Erhöhung macht sich allerdings erst im Jahr 2009 bemerkbar, da sich die Zulagen immer auf das Vorjahr beziehen. Aber auch jetzt schon sind kinderreiche Familien beim Riestern klar im Vorteil, was sich leicht an einer Beispielsrechnung verdeutlichen lässt. Man nehme an, ein förderungsberechtigter alleinstehender Mann und ein Familienvater verfügen über das gleiche Bruttoeinkommen von 40.000 Euro. Beide müssen, um die vollen Zulagen erhalten zu können, mindestens 4 Prozent ihres Bruttovorjahreseinkommens in den Riestervertrag einbezahlen, wovon die Zulagen allerdings bereits abgezogen werden. Der alleinstehende Mann müsste dann einen Eigensparbetrag von 1.446 Euro erbringen (4 Prozent vom Bruttoeinkommen: 1.600 minus die Grundzulage von 154 Euro), was einer monat-lichen Sparleistung von 120,50 Euro entspräche. Der Familienvater hingegen, der vier Kinder hat, die alle noch Kindergeld beziehen, muss im Jahr lediglich 894 Euro selbst für den Riester-Vertrag ansparen (4 Prozent des Bruttoeinkommens: 1.600 Euro minus viermal Kinderzulage von je 185 Euro, minus die Grundzulage von 154 Euro), was monatlich 58,84 Euro entspräche. Er zahlt also nur knapp die Hälfte von dem, was eine alleinstehende Person zahlen müsste, in den Riestervertrag ein.
Hiermit werden die höheren Ausgaben des Familienvaters, der nicht nur sich, sondern auch seine Kinder und eventuell auch seine Ehefrau versorgen muss, berücksichtigt und Familien somit bevorteilt.
Unberücksicht blieben bei diesem Beispiel allerdings bislang die steuerlichen Ersparnisse. Diese würden Personen mit höheren Einkommen zusätzlich entlasten, also auch den alleinstehenden Mann aus unserem Beispiel.
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