Die Riester-Rente Zulagenförderung vom Staat
Auch bei der Form der Rentenversicherung, die eine Riester-Rente entstehen lassen soll, leistet der Staat natürlich eine Zulagenförderung und auch hier können die Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Genau wie bei allen anderen Anlageformen betragen die maximalen staatlichen Zulagen in Form der Grundzulage 154 Euro und in Form der Kinderzulage 185 Euro bzw. 300 Euro für Kinder, die am 1. Januar 2008 oder später geboren wurden.
Die eigenen Sparbeiträge und die Zulagen des Staates werden dabei bei der Versicherung einbezahlt. Eine Versicherung ist dabei eine andere Anlageform als ein Sparplan oder Fonds-sparplan.
Die Versicherung kann mit dem Geld während der Anlagezeit arbeiten und unter Umständen dabei Überschüsse erwirtschaften. Überschüsse entstehen dabei immer dann, wenn der Versicherer mehr Geld erwirtschaftet als für die garantierte Verzinsung verwendet werden muss. Ist dieses der Fall ist es möglich, dass der Sparer an diesen Überschüssen beteiligt wird. Im Gegensatz zu der garantierten Verzinsung, sind Überschussbeteiligungen allerdings nicht garantiert. Hier besteht auch die Gefahr, dass die Überschüsse unter Umständen von den Versicherungen benötigt werden, um Defizite in anderen Versicherungssektoren auszugleichen und somit nicht den Sparer erreichen.
Die Anlageform der Rentenversicherung ist bei den Riester-Produkten derzeit die bekannteste und am meisten genutzte. Ob sie sich aber tatsächlich auch für die eigene Person eignet, kann nur im Einzelfall überprüft werden.
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