Gleichberechtigung durch Unisex-Tarife
In Hinblick auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau gab es eine Zeit lang auch beim Thema Riester-Rente einige Probleme. Frauen mussten dabei aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung auch höhere Beiträge bezahlen. Dieses erweist sich aber häufig nicht als sozial verträglich, da Frauen häufiger unterbrochene Erwerbsbiographien aufweisen als Männer und somit in einigen Fällen gar nicht in der Lage sind, die höheren Beträge über einen ausreichend langen Zeitraum hinweg zu bezahlen. Hier bestand die Gefahr, dass weibliche Randgruppen von dem Abschluss einer Riester-Versicherung abgehalten wurden.
Bei Riester-Verträgen, die ab dem Jahr 2006 abgeschlossen werden, gelten daher die so genannten Unisex-Tarife, die bewirken, dass jeder Versicherte – egal ob Mann oder Frau – die gleichen Beiträge bezahlen muss. Dieses hat gegen Ende des Jahres 2005 zu einem erhöhten Abschluss von Riester-Verträgen durch Männer geführt, die sich noch die für sie günstigeren Konditionen sichern wollten. Da die Kalkulation daraufhin geschlechtsneutral durchgeführt werden musste, verschlechterten sich nämlich ab 2006 die Konditionen für den männlichen Anteil der Bevölkerung.
Die gesetzliche Änderung zur Anpassung der Beiträge von Männern und Frauen fußt dabei auf dem Alterseinkünftegesetz, das bereits Anfang des Jahres 2005 in Kraft getreten ist und die Regelung der EU zu den so genannten Unisex-Tarifen aufnimmt. Von dieser Gesetzesänderung wurden allerdings zuvor abgeschlossene Riester-Verträge nicht tangiert.
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