Eigenheimförderung

Zwar ist das Geld aus einem Riester-Vertrag im Grunde nur für eine Verwendung als Zusatzrente im Alter bestimmt und jede anderweitige Verwendung wird als „schädliche Verwendung“ bezeichnet, was zu der Rückforderung der Zulagen führen kann - der Bau oder der Kauf eines Hauses oder anderen selbst genutzten Wohneigentums ist hier aber eine Ausnahme.
Hintergrund dieser Reglung ist folgender Gedanke: Wer sich in Zeiten seiner Erwerbstätigkeit beispielsweise ein Haus baut oder kauft und die Finanzierung vor Eintritt in das Rentenalter zurückgezahlt hat, kann im Alter mietfrei wohnen, was eine finanzielle Entlastung mit sich bringt.

Wer sich also den Wunsch nach einem Eigenheim erfüllen möchte, kann bei der Finanzierung dieses Vorhabens auf seinen Riester-Vertrag zurückgreifen.
Bisher war die Vorraussetzung dafür, dass der Vertrag bereits einen Mindestwert von 10.000 Euro aufweist und somit in der Regel bereits einige Jahre läuft. Ausgeliehen werden konnten Beträge ab 10.000 bis 50.000 Euro. Der Betrag der ausgeliehen werden sollte, musste allerdings komplett auf dem Riester-Konto gedeckt sein und nach zwei Jahren musste mit der Rückzahlung begonnen werden.

Ab Juli 2008 gibt es nun eine neue Möglichkeit der Wohnraumförderung: Das so genannte „Wohn-Riestern“. Neu dabei ist, dass nun das komplette Kapital aus dem Riester-Vertrag für den Bau oder den Erwerb eines Hauses genutzt werden darf. Immer noch muss das Haus allerdings zur eigenen Nutzung und nicht zur Vermietung gebaut bzw. erworben werden.
Die neuen Förderprodukte, die mit dem Wohn-Riestern zudem einhergehen, sind das Riester-Darlehen und der Riester-Bausparvertrag.