Beitragsfreistellung der Riester-Rente
Damit die Sparer im Falle einer finanziellen Notlage nicht darauf angewiesen sind, ihren Riester-Vertrag kündigen zu müssen, da sie die Raten nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Altersvorsorgeverträge ruhen zu lassen. Jedes zertifizierte Riester-Produkt muss dem Sparer die Möglichkeit garantieren, von solchen Ruhephasen Gebrauch machen zu können. Dennoch kann auch das Ruhen lassen von Beitragszahlungen unter Umständen kostspielig sein, da eventuell höhere Abschlussgebühren für Sparbeträge entrichtet wurden, die nun gar nicht fließen.
Auch ist gesetzlich vorgesehen, dass der Sparer seinen Riester-Vertrag kündigen kann, um zum Beispiel das Geld aus diesem Vertrag auf einen anderen Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Die Kündigungsfrist darf dabei nicht mehr als drei Monate betragen. Bei einer solchen Übertragung gehen die Zulagen und die Steuervergünstigungen nicht verloren. Dies ist allerdings dann der Fall, wenn ein Riester-Vertrag gekündigt wird und das daraus frei gewordene Kapital nicht in einen anderen Riester-Vertrag transferiert wird.
Ob sich der Wechsel von einem Riester-Produkt zu einem anderen allerdings lohnt, muss in jedem Fall individuell überprüft werden. Nicht vergessen werden darf dabei, dass mit dem Abschluss eines neuen Vertrages auch zusätzliche Abschlussgebühren aufgewendet werden müssen, und dass der alte Anbieter Gebühren für die Auflösung des alten Riester-Vertrages verlangen kann. Diese können gerade bei dem Ausstieg aus einer Riester geförderten Rentenversicherung eine relevante Höhe erreichen.
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