Beitragsgestaltung in der Riester-Rentenversicherung
Wer die vollen staatlichen Zulagen einstreichen möchte, muss 4 Prozent seines Vorjahres-bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einbezahlen. Eine Erleichterung dabei, stellt der Sachverhalt dar, dass die dann fällige Grundzulage bereits in diesen vier Prozent enthalten ist.
Am Beispiel lässt sich dies wie folgt verdeutlichen: Eine alleinstehende, kinderlose Person hat im letzten Jahr ein Jahreseinkommen von 35.000 Euro brutto erzielt. 4 Prozent dieses Einkommens wären demnach 1.400 Euro. Diese muss sie aber nicht alleine selbst aufbringen, vielmehr entfällt ein Anteil von 1.246 Euro auf den Sparer, da die Grundzulage von 154 Euro hinzugezählt wird. Bei Personen mit Kindern wird der Sparer noch sehr viel mehr entlastet. Nehmen wir an, eine Person, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat verdiente im letzten Jahr 40.000 Euro brutto und hat vier Kinder. Die Gesamtsparleistung, damit die vollen Zulagen erreicht werden können, müsste also insgesamt 1.600 Euro im Jahr betragen. Davon entfallen aber nur 706 Euro auf den Sparer, der Rest von 894 Euro ist bereits durch die Zulagen erreicht (Grundzulage für den Sparer in Höhe von 154 Euro und viermal ein Kinderzuschlag von jeweils 185 Euro). Hier wird erkennbar, dass beim Riester-Sparen eindeutig eine Bevorteilung von Familien eingeplant ist.
Der Sparer kann natürlich auch mehr in einen Riester-Vertrag einbezahlen als es für eine Erreichung der vollen Zulagen notwendig wäre. Auf diese Weise kann er mehr Geld fürs Alter ansparen, zusätzliche Leistungen vom Staat gibt es dabei aber nicht und die Höhe der Überzahlung ist begrenzt. Der Höchstbetrag, der jährlich in einen Riester-Vertrag einbezahlt werden kann, beträgt 2.100 Euro, was abzüglich der Grundzulage bei einer alleinstehenden Person 1.946 Euro entsprechen würde, die selbst angespart werden können. Bekommt man zusätzlich noch Kinderzulagen sinkt der Höchstbetrag der eigenen Einzahlungen natürlich auch.
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