Geförderte Riester Banksparpläne

Gefördert werden die Riester-Banksparpläne durch staatliche Zulagen sowie durch eine Steuerentlastung mittels eines Sonderausgabenabzuges. Die staatlichen Zulagen richten sich dabei nach der Höhe der Sparbeträge, die man selbst leistet. Dabei ist ein Mindesteigenbetrag zu erbringen.
Wird dieser Mindesteigenbetrag komplett aufgebracht, werden von Seiten des Staates auch die vollen Zulagen geleistet. Zahlt man hingegen nur die Hälfte des Mindesteinlagenbetrages, kann man auch nur die Hälfte der Zulagen in Anspruch nehmen.
Eigenbeitrag plus Zulage ergeben dabei schlussendlich die Gesamtsparleistung. Diese Gesamtsparleistung beträgt im Jahre 2008 4 Prozent des Bruttoeinkommens des vorher-gegangenen Jahres. Für jedes Kind, das noch ein Anrecht auf die Zahlung von Kindergeld hat, erhalten die Eltern zudem einen Kinderzuschlag.

Wer weniger als den Mindestbetrag anspart, muss, um noch eine anteilige Förderung zu erhalten, allerdings einen so genannten Sockelbetrag entrichten.

Die eigene Sparleistung kann zudem durch den Sonderausgabenabzug zu steuerlichen Vorteilen führen. Hierbei kann der Sparer im Jahr 2008 Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu einem Betrag von 2.100 Euro geltend machen. Hier ist also in der Ansparphase der Riester-Rente eine steuerliche Entlastung vorgesehen.
Wird die Rente hingegen später ausgezahlt, muss sie allerdings versteuert werden, hier ist dann auch die Rede von einer nachgelagerten Besteuerung.

Eine Neuerung, die seit 2008 greift, ist der so genannte Berufseinsteiger-Bonus. Dieser Bonus besteht aus einer erhöhten Grundzulage im ersten Vertragsjahr für junge Riestereinsteiger. Die Grundzulage wird hierbei einmalig um 200 Euro aufgestockt.
Nutzen können junge Sparer diesen Bonus, wenn sie bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind. Aufgrund dessen, dass diese Reglung erst seit 2008 gültig ist, kann als erster Jahrgang der 1982er nicht mehr von dieser Reglung Gebrauch machen.